FDIC-Vorsitzender äußert sich zur Stabilitätswährung: Nicht in Einlagensicherung aufgenommen, „GENIUS-Gesetz“ zieht klare Grenzen für Bankeinlagen und prüft Verbot der Durchgriffversicherung, was zu Streitigkeiten über Zinsen und Regulierung führt.
Der Vorsitzende der US-Federnsicherung (FDIC), Travis Hill, erklärte kürzlich, dass gemäß dem derzeit umgesetzten „GENIUS-Gesetz“ die Gelder von Stabilitätswährungsinhabern nicht durch staatliche Einlagensicherung geschützt sind. Diese Aussage löste erneut Diskussionen über die Regulierung und Ertragsmodelle von Stabilitätswährungen aus. Hill betonte auf dem US-Bankiergipfel der American Bankers Association (ABA) in Washington, dass zahlungsorientierte Stabilitätswährungen rechtlich klar von Bankeinlagen getrennt seien und daher nicht unter die FDIC-Einlagensicherung fallen. Während Bankeinlagen derzeit bis zu 250.000 USD versichert sind, fallen Stabilitätswährungen nicht in diesen Schutzbereich.
Er kündigte außerdem an, dass die FDIC plant, neue Vorschriften vorzulegen, die die Verwendung der „Pass-Through-Versicherung“ bei Stabilitätswährungen ausdrücklich verbieten sollen. Dieses Mechanismus erlaubte ursprünglich Finanzinstituten, im Auftrag ihrer Kunden Einlagensicherung zu erhalten, ist aber im Rahmen von Stabilitätswährungen nicht anwendbar.
Hill erklärte, dass das „GENIUS-Gesetz“ zwar keine vollständige Verbotsklausel enthält, aber die Gesetzesintention deutlich macht, dass Stabilitätswährungen nicht als Erweiterung von Bankeinlagen betrachtet werden sollten. Daher tendieren die Regulierungsbehörden zu einer restriktiven Auslegung.
Das „GENIUS-Gesetz“ ist das erste umfassende Regulierungsrahmenwerk für zahlungsorientierte Stabilitätswährungen in den USA. Es schreibt vor, dass die Emittenten von Stabilitätswährungen 100 % ihrer Reserven vorhalten müssen, um sicherzustellen, dass die Token im Verhältnis 1:1 in USD umtauschbar sind. Obwohl Stabilitätswährungen vollständige Reserven vorhalten müssen, betonen die Regulierungsbehörden, dass ihre rechtliche Stellung unterschiedlich zu Bankeinlagen ist. Hill erläuterte, dass die Reserven der Stabilitätswährungen meist auf Bankkonten liegen, der Versicherungsschutz jedoch nur für die Konten der emittierenden Unternehmen gilt, nicht für die Inhaber der Stabilitätswährungen.
Wenn eine Durchgriffversicherung erlaubt würde, bedeutete dies, dass im Falle einer Bankenpleite die FDIC je nach Anteil der Stabilitätswährungsinhaber an den Vermögenswerten Schutz bieten würde, anstatt die Obergrenze für Firmenkonten heranzuziehen. Hill wies darauf hin, dass dieses System in großen Stabilitätswährungsnetzwerken schwer umzusetzen sei, da die Regulierungsregeln verlangen, alle Endkunden eindeutig zu identifizieren und ihre Besitzanteile transparent zu machen. Die meisten aktuellen Stabilitätswährungsstrukturen verfügen jedoch nicht über diese Transparenz. Daher bevorzugen die Regulierungsbehörden, die Grenzen zwischen Stabilitätswährungen und Bankeinlagen aufrechtzuerhalten, um eine Verwechslung mit staatlich versicherten Einlagen zu vermeiden.
Ein weiterer Streitpunkt bei der Regulierung von Stabilitätswährungen ist die Frage, ob diese Zinsen oder Erträge bieten dürfen. Banken befürchten, dass, wenn Stabilitätswährungen Zinsen zahlen könnten, große Mengen an Kapital von Bankeinlagen in den Markt für Stabilitätswährungen abfließen könnten, was die Kreditvergabe und die Einlagenbasis der Banken beeinträchtigen würde. Einige Analysen schätzen, dass ein anhaltendes Wachstum des Stabilitätswährungsmarktes in den nächsten fünf Jahren zu einem Verlust von etwa 3 % bis 5 % der Kernbankeinlagen führen könnte.
Die American Bankers Association forderte Anfang des Jahres eine Regulierung, die es verbietet, zahlungsorientierten Stabilitätswährungen Zinsen oder Erträge zu gewähren, um sie nicht zu einer Alternative zu Bankeinlagen werden zu lassen. Einige Befürworter argumentieren jedoch, dass zu strenge Einschränkungen Innovationen im Finanzsektor behindern könnten.
Patrick Witt, Berater für Krypto-Assets im Weißen Haus, äußerte kürzlich auf Social-Media-Plattformen, dass die entsprechenden Regulierungsmaßnahmen auf Innovation ausgerichtet bleiben sollten und nicht durch Branchenwettbewerb zu einem Hindernis für die Entwicklung neuer Technologien werden dürfen.
Bildquelle: X/@patrickjwitt Berater für Krypto-Assets im Weißen Haus Patrick Witt betont, dass die Regulierungsmaßnahmen auf Innovation ausgerichtet bleiben sollten und nicht durch Branchenwettbewerb zu einem Hindernis für die Entwicklung neuer Technologien werden.
Neben Stabilitätswährungen diskutieren die Regulierungsbehörden auch die rechtliche Einordnung von „tokenisierten Einlagen“ (tokenized deposits).
Hill erklärte, dass, wenn Banken traditionelle Einlagen in auf der Blockchain programmierbare Token umwandeln, diese im Wesentlichen weiterhin Bankeinlagen seien und daher denselben regulatorischen und versicherungstechnischen Vorgaben unterliegen sollten. Das bedeutet, dass tokenisierte Einlagen von Banken möglicherweise weiterhin durch die FDIC versichert werden könnten, während Stabilitätswährungen als andere digitale Vermögenswerte betrachtet werden.
Das „GENIUS-Gesetz“ hat bereits eine grundlegende Regulierungsstruktur für zahlungsorientierte Stabilitätswährungen geschaffen, die Details müssen jedoch noch von FDIC, Finanzministerium und anderen Regulierungsbehörden ausgearbeitet werden. Das Gesetz soll innerhalb von etwa 18 Monaten nach Unterzeichnung vollständig umgesetzt werden. Mit zunehmender Klarheit in der Regulierung werden die Grenzen zwischen Stabilitätswährungen, Bankeinlagen und tokenisierten Vermögenswerten zu einem wichtigen Thema im Wandel des globalen Finanzsystems.
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