Bundesanwälte haben dem Gericht mitgeteilt, dass die von SBF behauptete Revisionsanfrage, die aus dem Gefängnis verschickt wurde, tatsächlich per FedEx aus Palo Alto oder Menlo Park im Bay Area versendet wurde – obwohl Bundesgefängnisse gemäß Vorschriften keine privaten Kurierdienste nutzen dürfen. Außerdem wurde die Bundesanstalt, in der SBF einsitzt, fälschlicherweise als staatliche Einrichtung bezeichnet, und die Unterschrift ist nur getippt („/s/“), was in offiziellen Dokumenten unüblich ist. Die Staatsanwaltschaft meint, diese Zweifel genügen, um „angemessen zu vermuten“, dass die Nachricht nicht von SBF selbst verschickt wurde.
(Frühere Zusammenfassung: FTX will Revision? Anwälte legen Berufung ein: SBF wollte nie betrügen, glaubt fest an vollständige Entschädigung der Nutzer)
(Hintergrund: SBFs Haftstrafe verkürzt sich auf 2044, drei Gründe für Strafmilderung bekannt, Ex-Freundin Caroline soll Mitte nächsten Jahres entlassen werden)
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Ein Brief, drei Schwachstellen – SBFs Antrag auf Revision wird dadurch erneut erschwert.
Laut CoinDesk hat die Bundesanwaltschaft kürzlich Akten beim Gericht eingereicht, in denen behauptet wird, ein Brief im Namen von SBF, der angeblich aus dem Federal Correctional Institution Terminal Island in Kalifornien verschickt wurde, sei tatsächlich per FedEx aus dem Bay Area, aus Palo Alto oder Menlo Park, versendet worden. Der Brief wurde am 16. März beim Gericht eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft listet in den Akten drei konkrete Zweifel auf:
Erstens: Das Federal Bureau of Prisons (BOP) schreibt eindeutig vor, dass Insassen keine Briefe über private Kurierdienste wie FedEx verschicken dürfen. Wenn SBF tatsächlich im Gefängnis ist, kann dieser Brief also nicht per FedEx verschickt worden sein.
Zweitens: Der Brief bezeichnet die Einrichtung, in der SBF einsitzt – FCI Terminal Island – fälschlicherweise als „staatliche Einrichtung“. Das ist ein Fehler, den jemand, der seinen eigenen Aufenthaltsort kennt, nicht machen sollte.
Drittens: Die Unterschrift im Brief ist nicht handschriftlich, sondern nur getippt („/s/“). Das ist in offiziellen juristischen Dokumenten üblich für elektronische Signaturen, aber bei einem handgeschriebenen Brief aus dem Gefängnis ist diese Form ungewöhnlich.
Die Staatsanwaltschaft meint, diese Zweifel zusammen genommen, lassen „angemessen vermuten“, dass der Brief nicht von SBF selbst verschickt wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft in den Akten SBF oder seine Mitwirkenden nicht direkt des Fälschens beschuldigt, sondern nur Zweifel äußert – eine rechtliche Strategie, um die Glaubwürdigkeit des Briefes als Revisionsgrund zu erschüttern.
Der Hintergrund dieses Briefs ist SBFs anhaltender Versuch, das Verfahren zu revidieren. 2023 wurde er wegen Betrugs und Verschwörung verurteilt, zu 25 Jahren Haft im Terminal Island Gefängnis. Seitdem hat SBF mehrfach Berufung eingelegt, unter anderem mit der Argumentation, dass durch die Insolvenz von FTX die Nutzer vollständig entschädigt wurden und seine Handlungen neu bewertet werden müssten.
Dieses Argument wurde vom Berufungsgericht bereits klar abgelehnt. Die Richter betonten, dass es im Kern um die Verwendung und Darstellung der Kundengelder zum Zeitpunkt des Vergehens geht, nicht um die spätere Befriedigung der Gläubiger. Mit anderen Worten: „Am Ende Geld zurückbekommen“ ändert die Betrugsnatur nicht rückwirkend.
Ein Brief, in dem sogar der Name der Haftanstalt falsch geschrieben ist, zeigt, was? Zumindest, dass im Verteidigungsteam bei einem Punkt offensichtlich Koordination versagt hat – egal, wer letztlich den Brief verschickt hat.
Für den Kryptomarkt ist klar: Der Fall FTX ist seit Ende 2022 entschieden, der Markt hat in den letzten drei Jahren eine vollständige Erholungsphase durchlaufen. SBFs Revision ist für Bitcoin oder die breitere Krypto-Ökosphäre ohne substanziellen Einfluss.
Wichtiger ist die rechtliche Ebene: Es zeigt erneut, dass die Konsequenzen noch Jahre später andauern, und dass der Versuch, im Justizverfahren Abkürzungen zu nehmen, nur mehr Schwachstellen schafft.