OCC genehmigte Trust-Charter für Krypto-Firmen, die Verwahrungs- und Treuhandfunktionen ohne vollständige Bankvollmachten ermöglichen.
Die Charters schließen versicherte Einlagen aus; Unternehmen müssen strenge Governance-, Risiko- und Überwachungsberichtspflichten einhalten.
Die Genehmigung vermeidet eine Regulierung auf Bundesstaatsebene, wirft aber politische Fragen zu bankähnlichen Aktivitäten und regulatorischen Grenzen auf.
Am 12. Dezember in Washington, D.C., kündigte das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) eine bedingte Genehmigung für nationale Trust-Bank-Charter an, die Circle, Ripple, Paxos, BitGo und Fidelity betreffen.
Die Maßnahme betraf Trust-Charter-Anträge von Digital-Asset-Firmen, die eine bundesweite Aufsicht anstreben. Die OCC stellte Bedingungen im Zusammenhang mit Betrieb, Aktivitätsgenehmigungen und aufsichtsrechtlichen Erwartungen auf.
Die OCC erklärte, dass diese bedingten Genehmigungen für nationale Trust-Bank-Strukturen gelten, anstelle vollständiger Bankvollmachten. Nationale Trust-Banken konzentrieren sich auf Verwahrung und treuhänderische Aufsicht, anstatt Einlagen zu nehmen oder Kredite auszustellen. Die in der Ankündigung genannten Unternehmen sind Circle, Ripple, Paxos, BitGo und Fidelity, so die Offenlegung der OCC.
Die Genehmigungen gewähren jedoch keinen versicherten Einlagenstatus. Das Dokument beschrieb diese Charters als eingeschränkt im Umfang, mit festgelegten Aktivitätsgrenzen. Die OCC stellte fest, dass die Antragsteller dieses Rahmenwerk gewählt haben, um multiple staatliche Regulierungsbehörden zu umgehen.
Der Genehmigungsprozess hob die politische Debatte darüber hervor, wie Digital-Asset- Verwahrung, Stablecoin-Management und Abwicklungsfunktionen innerhalb von Trust-Charters passen. Bankengruppen fragten, ob Hochvolumen-Abwicklung und Reserveverwaltung mit treuhänderischen Mandaten vereinbar sind. Sie äußerten auch Bedenken hinsichtlich regulatorischer Arbitrage und der Nutzung von Charters ohne vollständige prudenzielle Aufsicht.
Diese Diskussion stand im Zusammenhang mit Fragen, ob Einheiten bankähnliche wirtschaftliche Funktionen ausüben können, während sie außerhalb versicherter Standards operieren. Die OCC erweiterte die zulässigen Aktivitäten nicht über den Trust-Rahmen hinaus. Stattdessen legte die Behörde Überwachungsanforderungen und aufsichtsrechtliche Erwartungen fest.
Die Antragsteller müssen Governance-Systeme und risikobasierte Kontrollen auf Aktivitätsebene implementieren. Außerdem deutete die OCC an, dass Unternehmen konservative Betriebspläne einhalten sollten, die mit den Grenzen des Trust-Bankings übereinstimmen. Berichtspflichten können auch nach Genehmigung des Charters bestehen bleiben. Die Behörde verwies auf die Überwachung der Aktivitätsgrenzen anstelle einer Erweiterung der Fähigkeiten.
Die OCC erkannte auch an, dass zukünftige Antragsteller möglicherweise eine angepasste Überprüfungsprozess durchlaufen. Die Ankündigung nannte keine Zeitpläne für den Start oder welche Aktivitäten eine endgültige Genehmigung erhalten werden.